Allgemeine Geschäftsbedingungen der Torwartschule Günter Pasta (Inhaber Günter Pasta)
Stand 03.08.2015
Geltungsbereich
Mit der Anwendung zum regelmäßigen Training, bei der Torwartschule Günter Pasta - Inhaber Günter Pasta -, im Folgenden Torwartschule genannt, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.
§1 Gesundheit
Die Erziehungsberechtigten versichern, dass ihr Kind gesund und sportlich belastbar ist und keine Medikamente einnimmt, auf die sich die sportliche Betätigung gesundheitsschädigend auswirken könnte. Die Torwartschule wird Teilnehmer bei offensichtlicher körperlicher Überforderung vom Training ausschließen. Sie nimmt jedoch keine Gesundheitsprüfung oder Untersuchung vor. Diese hat der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter vor der Anmeldung zum Training selbst vorzunehmen.
§2 Versicherung
Die Teilnehmer müssen für Verletzungen oder Erkrankungen während des Trainings durch die Versicherung ihres gesetzlichen Vertreters abgesichert sein.
§3 Haftung
Die Torwartschule und/oder deren Erfüllungsgehilfen haften nur für die Schäden aus der Verletzung der Gesundheit, des Körpers und des Lebens, die sie auf Grund einer vorsätzlichen oder groben Pflichtverletzung verursachen. Die Haftung für verlorene Gegenstände wird ausgeschlossen. Die Mitnahme von Wertgegenständen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die das Kind verursacht, ist die Privathaftpflicht des Erziehungsberechtigten zuständig.
§4 Mit der verbindlichen Anmeldung wird ein Trainingsvertrag geschlossen. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum jeweils ersten des darauffolgenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§5 Krankheit
Bei längerer Krankheit wird ab der vierten aufeinander folgenden Trainingswoche kein Beitrag erhoben. Eine Kopie des ärztlichen Attestes muss vorliegen.
§6 Ausfall von Training
Sollte durch Witterung oder aus anderen Gründen, die die Torwartschule nicht zu vertreten hat, ein Training nicht stattfinden können, so bestehen seitens des Teilnehmers keine Schadenersatzansprüche gegenüber der Torwartschule. Bei einem kurzfristigen Ausfall (z.B. infolge Erkrankung des Trainers) kann das Training auf einen anderen Termin verlegt werden, falls nicht rechtzeitig für Ersatz gesorgt werden kann.
§7 Rechte an Video und Fotomaterial
Fotos und Videos, die während des Trainings aufgenommen werden, dürfen für interne und externe Werbezwecke genutzt werden (Webseite, Broschüren, Flyer etc.). Der Torwartschule stehen alle Rechte an diesem Material zu.
§8 Verstöße gegen die geltende Hausordnung und Handlungsvollmacht
Den Anweisungen der Torwartschule und deren Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Ordnung und Disziplin, dies sind insbesondere Tätlichkeiten, Provokationen und nachhaltige Störung anderer Teilnehmer, Alkohol-, Drogen- und Nikotingenuss und die Nichtbefolgung von Traineranweisungen, werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt. Bei Fortsetzung sowie im Wiederholungsfall kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme unwiderruflich ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits bezahlter Beiträge.
§9 Zahlungsfristen
Der monatliche Beitrag ist über einen Dauerauftrag bis zum 05. eines jeden Monats zu zahlen bzw. einzurichten. Bei Einzeltraining ist der Betrag vor der Trainingseinheit zu entrichten. Die Zehner-Trainingskarte ist bei der Ausgabe zu bezahlen. Diese ist zwei Monate ab angegebenem Datum gültig - eine Verlängerung liegt im Ermessen der Torwartschule. Die Zahnerkarte ist nicht übertragbar. Einzeltrainingsbuchungen sind vor der Trainingseinheit zu bezahlen.